Betreutes Wohnen
„Trost gibt der Himmel, von den Menschen erwartet man Beistand.” (Ludwig Börne)
Menschen, die ohne Unterstützung nicht mehr alle Anforderungen des Alltags meistern können, erhalten bei der Wohnform des betreuten Wohnens von Pflegekräften, Sozialarbeitern oder Therapeuten Hilfe. Bei dieser Unterstützung kann es sich sowohl um eine beratende Betreuung als auch um praktische Hilfeleistungen handeln, nicht aber um eine rechtliche Betreuung im Sinne eines Vormundschaftsverhältnisses. Unterstützung wird in Dingen wie Körperhygiene und Sauberkeit der Wohnräume ebenso geboten wie beim Umgang mit Geld oder der Erledigung von Behördenwegen. Die Möglichkeiten reichen von einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung bis zum stundenweisen Beistand.
„Je mehr die Autonomie eingeengt wird, desto mehr wird der Lebensbereich und damit die Existenzfähigkeit als Leben eingeschränkt.” (Uwe Bartuschat)
Das Ziel des betreuten Wohnens ist es, auch alten, psychisch kranken oder behinderten Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und die Eigenverantwortung innerhalb der individuellen Grenzen zu erhalten. Gerade bei älteren oder behinderten Mitmenschen sind eine weitgehende Selbstbestimmung sowie ein selbst gewählter Lebensraum oft wichtige Beiträge zur Erhaltung der seelischen Gesundheit. Vielen psychisch kranken Menschen kann eine Zeitspanne mit betreutem Wohnen helfen, sich dem Alltag später wieder allein zu stellen. Abgesehen von der Betreuung in der eigenen Wohnung wird auch betreutes Wohnen auch in Form von therapeutischen Wohngemeinschaften angeboten.
„Das Fundament des Rechts ist die Humanität.“ (Albert Schweitzer)
Betreutes Wohnen ist gesetzlich nicht näher definiert, das deutsche Sozialgesetzbuch nennt als Leistung lediglich die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung „in einer betreuten Wohnmöglichkeit“. Die betreute Wohnstelle ist ein eigenständiger Haushalt, sie gehört nicht zu den Heimen im Sinne des Heimgesetzes. Betreutes Wohnen bedarf einer vertraglichen Regelung. Für die Zertifizierung der Dienstleistung „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ gilt eine DIN – Norm des Deutsche Instituts für Normung.
Ähnliche Themen:
Altersheim, Betreute Wohnen