Die Private Krankenversicherung - Informationen & Meinungen



Die Private Krankenversicherung

Eine Private Krankenversicherung hat viele Vorteile im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen. Als Arbeitnehmer können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern, wenn Ihr Brutto Monatseinkommen im dritten Jahr in der Folge die Grenze der Pflichtversicherten überschritten hat. Das heisst, wenn Ihr Brutto Monatseinkommen mehr als 3937,50 Euro überschreitet oder das Brutto Jahreseinkommen mehr als 47250 Euro beträgt. Wenn Sie Selbstständig sind, Künstler oder auch Freiberufler sind können Sie sich auch bei einer privaten Krankenversicherung versichern, unabhängig davon wieviel Ihr Einkommen beträgt. Sollten Sie Beihilfeberechtigt sein, wie zum Beispiel die Berufsgruppen der Richter, der Beamte, Angehörige von Soldaten oder der Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete können Sie sich selbstverständlich auch privat krankenversichern. Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein und Arbeitnehmer sein, bezahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von fünfzig Prozent der monatlichen Beiträge. Allerdings zahlt der Arbeitgeber diese 50 Prozent nur bis zu dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen. Es ist auch als Arbeitnehmer natürlich möglich einen von Ihnen gewünschten Tarif auszuwählen und Sie können natürlich auch ein Krankentagegeld in diesen Tarif mit integrieren. Dieses Krankentagegeld sichert Sie ab, falls Sie länger am Stück als sechs Wochen krank sind und der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht mehr übernimmt. In einem solchen Fall müssen Sie dann nicht auf das normale Einkommen verzichten, da dann die Krankentagegeldversicherung die Lohnfortzahlung übernimmt.

Als Abgeordneter, Richter oder auch Beamter sind sie Beihilfeberechtigt. Das heisst, dass das Land oder der Bund die Beihilfe für Ihre Beihilfeberechtigten Angehörigen und für Sie erstattet. Für Sie als Beihilfeberechtigter ist es sehr zu empfehlen eine private Krankenversicherung zu wählen, da der Dienstherr bei einer gesetzlichen Krankenversicherung keinen Arbeitnehmeranteil erstattet. Zudem hat die Private Versicherung den Vorteil, dass die Leistungen um einiges umfangreicher sind, als bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Denn sehr viele Untersuchungen werden in der heutigen Zeit nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Ausserdem können Sie bei einer privaten Krankenversicherung den Tarif genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen und auswählen.

So können Sie selber entscheiden, welche der Leistungen für Sie wichtige sind und die Sie auch benötigen und welche Leistungen für Sie nicht so wichtig sind und auf die Sie dann auch verzichten können. Ein erheblichen Vorteil hat man natürlich auch, wenn man bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, denn auch die Ärzte und auch die Zahnärzte ziehen die Behandlung bei Ihnen als Privatpatienten vor den Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Das heisst Sie haben keine lange Wartezeiten mehr und müssen nicht so lange auf einen Termin warten. Das liegt daran, dass die Ärzte bei den Privatpatienten mit höheren Abrechnungssätzen die Abrechnung machen können und dadurch natürlich auch mehr verdienen. Zudem benötigen Sie als Privatpatient keine Überweisung und können jederzeit den Arzt wechseln oder den Arzt Ihres Vertrauens selber auswählen. Ausserdem müssen Sie nicht zu den Medikamenten Zuzahlungen tätigen, wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind. Zu den Vorteilen gehört natürlich auch, dass die private Krankenversicherung auch die Kosten für eine getönte oder entspiegelte Brille übernimmt genauso wie die Erstattung der Kosten für harte oder weiche Kontaktlinsen.

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