Die Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist sicherlich eine der wichtigsten Versicherungen im privaten und familiären Bereich. Die Schäden, welche durch diese Versicherung abgedeckt werden, wären oftmals nicht aus eigenen Mitteln des Versicherten zu regulieren. Ganz ähnlich ist es ja auch bei der PKW-Haftpflichtversicherung, die auch durch steigende Fahrzeugneupreise immense Schadenssummen leisten muss.
Man unterteilt die Schäden, die durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden in drei Gruppen: Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden. Da diese Schäden unter Umständen durch Verkettung von Ereignissen eine erhebliche Höhe annehmen können, sollte man auf jeden Fall darauf achten, bei Abschluss der Versicherung ausreichend hohe Deckungssummen zu vereinbaren. Eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro ist zum Beispiel heutzutage durchaus üblich und auch sinnvoll. In Relation zu den eventuell durch Schäden auftretenden Kosten ist der Beitrag der Haftpflichtversicherung relativ gering. Er liegt je nach Eintrittsalter und Angebot der Versicherung oftmals sogar deutlich unter 10 Euro pro Monat, was es erschwinglich für jeden macht.
Grundsätzlich übernimmt eine private Haftpflichtversicherung immer dann die Regulierung von Schäden, wenn man diese als Versicherter durch eigenes Verschulden verursacht hat und eine andere Person daher einen berechtigten Anspruch hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Bezug auf den herbeigeführten Schaden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung allerdings keine Schadenregulierung. Günstige Policen findet man recht schnell über einen Versicherungsvergleich im Internet, über den man diverse Angebote vergleichen kann.
Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, in welchen Fällen die Privat-Haftpflichtversicherung einen entstandenen Schaden reguliert und die Kosten übernimmt. Vielfach handelt es sich zwar nur um “Bagatellschäden”, die aus Alltagssituationen heraus entstehen, aber mitunter werden auch Schäden in großer Höhe herbeigeführt, die reguliert werden sollen.
Ein Beispiel für einen geringen zu begleichenden Schaden kann sein, dass Sie sich aus Versehen auf die auf dem Sofa liegende Brille eines Bekannten setzen und diese dabei zerstören. Da man hier keine Absicht unterstellt, wird der Schaden üblicherweise von der PHV ersetzt. Ein Beispiel für einen sehr großen Schaden ist, dass man auf dem Gehweg stolpert und droht auf die Fahrbahn zu fallen, ein ankommendes Auto muss ausweichen und dabei einen Unfall mit Personen-und Sachschaden verursacht. Dies ist dann zwar schon fast der Supergau für Versicherungen, muss aber reguliert werden. Da man nun die Ursache für den Unfall ist, aber natürlich weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, werden auch hier nach eingehender Prüfung und Anerkenntnis entstandene Personen-und Sachschäden und eventuelle Folgen wie die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit von der Versicherung reguliert.
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