PKV — Die private Krankenversicherung
PKV bedeutet Private Kranken Versicherung.
Etwa acht Millionen Menschen in Deutschland sind privat krankenversichert. Zusätzlich zu der PKV haben Millionen Menschen eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Allein im ambulanten Bereich sind es ungefähr fünf Millionen.
Im Internet findet man unter dem Stichwort „PKV“ ca. 3.850.000 Einträge nur über dieses Thema.
Auf einer dieser Seiten kann man sich sehr umfassend und ausführlich über die PKV informieren.
Unter dem Button “Verband” wird man informiert über die Aufgaben der PKV und man findet dort auch einige wirtschaftliche Daten zur PKV.
Hier ein Beispiel:
Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. hat etwa 50 Mitglieder. 48 davon sind ordentliche und eins ein außerordentliches Mitglied.
Der Sinn des Verbandes ist die Vertretung und Förderung der Interessen der privaten Krankenversicherung und deren Mitgliedsunternehmen.
Unter dem Stichwort “PKV-Unternehmen” findet man nicht nur alle Anschriften, sondern auch die entsprechenden Links zu den Homepages der Unternehmen, die mit daran beteiligt sind.
Im Abschnitt “Zahlenbericht” sind sämtliche wirtschaftlichen Daten des abgelaufenen Geschäftsjahres enthalten.
Der “Rechenschaftsbericht” stellt die einzelnen Rollen der PKV in der Gesundheitspolitik des vergangen Jahres dar.
Der Link “Kennzahlen” der privaten Krankenversicherung dient dazu, einen groben Überblick über die Ergebnisse der Branche und auch der Unternehmen zu bekommen.
Aufgezeigt wird hier nicht nur die genaue Bedeutung der PKV im allgemeinen Gesundheitswesen, sondern auch alles was noch so Wissenswert ist. Beispielsweise über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten, die Beitragskalkulation und oder die Rechtsgrundlagen des heutigen PKV-Schutzes.
Konkrete Versicherungsangebote oder gar Empfehlungen kann man allerdings auf dieser Seite nicht erhalten.
dennoch, sollte man allerdings noch Fragen haben, kann man direkt mit den Betreibern oder einem der vielen PKV-Unternehmen Kontakt aufnehmen.
Ich habe mir unter anderem das Thema “PKV und Recht” angesehen.
Dort habe ich mir die wichtigsten Rechtsgrundlagen rund um den PKV-Schutz zusammengestellt. Wie Beispielsweise “Der private Krankenversicherungsschutz im Sozialrecht”.
Erläutert werden hier auch die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen für den PKV-Schutz.
Unter dem Verweis für die Rechtsquellen findet man dann auch maßgebliche Rechtsgrundlagen für die PKV. Wie zum Beispiel eine “Musterbedingung”.
Beschrieben sind auch Themen wie die unternehmensübergreifende Bedingungen für den PKV-Schutz, die als die heutige Grundlage für die heutige unternehmensindividuelle Gestaltung der Versicherungsbedingungen gelten.
Auch wird aufgezeigt, wie in Einzelfällen die Versicherungsbedingungen deshalb auch von manchen Musterbedingungen abweichen können.
Thema sind auch die so genannte „Brancheneinheitliche Versicherungsbedingungen“ und warum es auch solche Tarife gibt, die einheitlich von der gesamten Branche angeboten werden.
Ein weiteres Thema ist beispielsweise das Sozialrecht der PKV. In diesem Abschnitt werden viele Fragen des privaten Krankenversicherungsschutzes berührt, die unmittelbar mit den sozialen Aspekten kollidieren.
Aber auch die Fragen “Was ist mit dem PKV-Schutz bei Arbeitslosigkeit?“ oder „Wer kann sich überhaupt privat versichern?“ werden auf dieser Seite genauestens erläutert.
Zur Wissenschaft wird auf dieser Seite auch einiges erklärt und vieles klar.
Wer alles genau Lesen will, kann sich eine Reihe von Untersuchungsergebnissen in einem dafür vorgesehen Button als Document herunterladen.
Eine komplette Übersicht über die Veröffentlichungen des Verbandes findet man leicht unter dem Unterpunkt “Dokumentationen”.
Auch über das Wissenschaftliches Institut der PKV wird berichtet.
In einem der dort aufgeführten Artikel über Wissenschaftliches Institut der PKV steht, dass das WIP (Wissenschaftliche Institut der PKV) am 1.1.2005 vom PKV-Verband gegründet wurde. Die Aufgabe des Institutes ist es unter anderem, Fragen der gesundheitlichen Versorgung, Aspekte im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wissenschaftlich zu analysieren.
Auch über die Leistungen der PKV werden hier seht übersichtlich aufgezeigt.
Beispielsweise ist Versicherbar (je nach Tarif)
Ein- oder Zweibett-Zimmer bei Krankenhausaufenthalten o. ä.
Eine Freie Wahl der Klinik
Behandlung durch Chefärzte
Zahnersatz (Kronen, Füllungen und oder Prothesen)
Kieferorthopädische Behandlungen
Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen)
Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
Massagen und Physiotherapie
Auch die Unterschiede zwischen PKV und GKV (Gesetzliche Kranken Versicherung) werden aufgezeigt.
Zum Beispiel sind Familienangehörige der Mitglieder, ohne eigenes Einkommen, sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.
Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag fällig.
Die Beiträge richten sich bei der GKV nach dem Arbeitsentgelt bis zur gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Bei der PKV wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko berechnet.
Die Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal muss von jedem GKV-Versicherten zu gezahlt werden.
Der Privatversicherte muss dies nicht zahlen.
Alle Versicherten haben der GKV bei gleichem Status und gleichen Leistungsanspruch.
Die GKV nimmt ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden. Aber nur dann, wenn man unter 55 Jahren alt sind und das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.
PKV-Versicherte können z. B. bei Unzufriedenheit, nur mit erheblichen Nachteilen, zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln.
PKV-Versicherte können auf die Höhe ihres Beitrages durch die Anpassung ihrer Ansprüche Einfluss nehmen.
Sie haben somit im fortschreitenden Alter größere Chancen, ihre durch die laufenden Steigerungen evtl. nicht mehr tragbaren Beitragslasten durch Leistungsverzicht zu mildern.
Auch die Gesundheitsreform 2006 wird genauer in Augenschein genommen und gut erläutert.
Hier ein kurzer Ausschnitt: Da die Gesundheitsreform 2006 beabsichtigt, mehr Wettbewerb zwischen der GKV und PKV herzustellen ist es sehr wichtig zu wissen was man diesbezüglich tun kann und vielleicht besser lassen sollte.
Weitehin steht hier, dass in einem der Koalitionsgespräche am 4. Oktober 2006 die folgenden Punkte vereinbart wurden:
Unabhängig vom Krankheitsrisiko sollen in Zukunft freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte ohne große Nachteile in die PKV wechseln können.
Dazu soll ein so genannter Basistarif eingeführt werden, der allerdings nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht differenziert erhoben wird.
Die Versicherten sollen zwar leichter das Unternehmen wechseln können, allerding sollen dazu die Altersrückstellungen beim Wechsel der Versicherung im Umfang des Tarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
Der Basistarif darf allerdings auf gar keinen Fall den GKV-Höchstbeitrag überschreiten.
Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll aber nicht stattfinden.
Was auch recht interessant ist, ist, dass neunmal im Jahr die PKV Publik erscheint, eine Zeitschrift des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Hier werden einige aktuelle Themen rund um die PKV, das Gesundheitswesen und die Gesundheitspolitik behandelt.
Wer mehr wissen möchte gibt einfach im Internet PKV ein und liest sich durch die einzelnen Seiten durch.
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